KOSTEN | HONORAR

Erstberatung

Im Falle einer Erstberatung fällt maximal eine Beratungsgebühr von 226,10 € inkl. MwSt. an.

Hier besprechen wir die aktuelle Rechtslage und Sie erhalten eine erste Einschätzung Ihres Anliegens. Zudem besprechen wir das weitere Vorgehen.

Erst wenn ein Erstgespräch nicht ausreicht und eine weitere Tätigkeit erforderlich ist, fallen für Sie auch weitere Kosten an.

Generell ist das Honorar abhängig von dem sogenannten Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Die Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten sind in Deutschland durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, daran sind wir gebunden.

Anfallende Gebühren bespreche ich mit Ihnen in jedem Verfahrensabschnitt, damit jederzeit Kostentransparenz gewährleistet ist.

In geeigneten Fällen besteht auch die Möglichkeit, Ihr Anliegen auf Stundenhonorar abzurechnen.

Verfahrenskostenhilfe, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Personen mit schwachem Einkommen helfe ich gerne bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe bzw. im familienrechtlichen Verfahren bei der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe.

Sprechen Sie mich an.