MEINE VITA ALS FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

Fachanwältin Familienrecht Rechtswissenschaft

Ich bin in Memmingen geboren und habe Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, eine der Elite-Universitäten Deutschlands, studiert. Anschließend absolvierte ich das Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München und legte dort 2009 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Im Jahr 2009 wurde ich als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst als angestellte Rechtsanwältin.

Aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen und meiner besonderen fachlichen Kenntnis wurde mir in Jahr 2012 der Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer München verliehen. Seit Januar 2015 bin ich als freie Mitarbeiterin für die Kanzlei Dr. Hörmann & Kollegen PartmbB in Kempten tätig. Weitere Informationen zu meinen Fachbereichen finden sie hier.

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FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

Was zeichnet eine Fachanwältin aus?

Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein einem Rechtsanwalt verliehener, geschützter Titel, der dem Nachweis dient, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen des Fachanwaltstitels sind in der Bundesrepublik Deutschland geregelt in der Fachanwaltsordnung (FAO). Der Fachanwaltstitel ist nicht zu verwechseln mit häufig irreführend verwendeten Begriffen wie „Spezialist für…“ oder „Anwalt für …“.

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen.

Ständige Fortbildung einer Fachanwältin

Nach § 15 FAO muss derjenige, der einen Fachanwaltsbezeichnung führt, jedes Jahr auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden, indem er mindestens 15 Stunden hörend oder dozierend ableistet oder aber eine wissenschaftlich publiziert.

Auszüge aus der Fachanwaltsordnung (FAO)

§ 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat:

  • e) Familienrecht: 120 Fälle. Mindestens die Hälfte der Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein; dabei zählen gewillkürte Verbundverfahren sowie Verfahren des notwendigen Verbundes mit einstweiligen Anordnungen doppelt. (…)

§ 12 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Familienrecht
Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen:

  • materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft,
  • familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  • Internationales Privatrecht im Familienrecht,
  • Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.